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   LSG Niedersachsen-Bremen, 11.08.2005 - L 3 KA 78/05 ER   

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https://dejure.org/2005,20523
LSG Niedersachsen-Bremen, 11.08.2005 - L 3 KA 78/05 ER (https://dejure.org/2005,20523)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 11.08.2005 - L 3 KA 78/05 ER (https://dejure.org/2005,20523)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 11. August 2005 - L 3 KA 78/05 ER (https://dejure.org/2005,20523)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 55 Abs. 1 Nr. 1 SGG; Art. 12 GG; § 95 Abs. 3 S. 1 SGB V; § 75 Abs. 1 S. 2 SGB V; § 70 Abs. 1 SGB V
    Berechtigung zur Durchführung von mehr als zwei Notdiensten wöchentlich; Bestehen eines Rechts auf unbegrenzte Teilnahme am vertragsärztlichen Notfalldienst; Durchführung von Notdiensten im Rahmen einer vertragsärztlichen Versorgung; Regelung der Notdienstzeiten durch ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechtigung zur Durchführung von mehr als zwei Notdiensten wöchentlich; Bestehen eines Rechts auf unbegrenzte Teilnahme am vertragsärztlichen Notfalldienst; Durchführung von Notdiensten im Rahmen einer vertragsärztlichen Versorgung; Regelung der Notdienstzeiten durch ...

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 28.10.1992 - 6 RKa 2/92

    Zuständigkeit - Aufteilung - Antrag - Befreiung - Notfalldienst - Kassenarzt

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.08.2005 - L 3 KA 78/05
    Die KVen erlassen zu diesem Zweck entweder Satzungen (vgl. zu diesem Fall BSG SozR 3-2500 § 75 Nr. 2) oder - wie vorliegend - Verwaltungsvorschriften (BSG-Urteil vom 11. Juni 1986 - 6 RKa 5/85), die auf der Grundlage der Satzung von den hierfür zuständigen Gremien beschlossen werden (vgl. §§ 2 Nr. 1 Satz 2, 3 Nr. 1, 12 Nr. 1 der Satzung der Antragsgegnerin: Zuständigkeit des Vorstands).
  • BSG, 11.06.1986 - 6 RKa 5/85

    Notfalldienst

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.08.2005 - L 3 KA 78/05
    Die KVen erlassen zu diesem Zweck entweder Satzungen (vgl. zu diesem Fall BSG SozR 3-2500 § 75 Nr. 2) oder - wie vorliegend - Verwaltungsvorschriften (BSG-Urteil vom 11. Juni 1986 - 6 RKa 5/85), die auf der Grundlage der Satzung von den hierfür zuständigen Gremien beschlossen werden (vgl. §§ 2 Nr. 1 Satz 2, 3 Nr. 1, 12 Nr. 1 der Satzung der Antragsgegnerin: Zuständigkeit des Vorstands).
  • BVerwG, 30.04.2004 - 3 B 129.03

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Folgen der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.08.2005 - L 3 KA 78/05
    Entsprechend der Rechtsprechung des Senats zur Streitwertbemessung bei Honorarmehrforderungen sind diesbezüglich zwei Honorarjahre in Ansatz zu bringen (vgl. Senatsbeschluss vom 28. Mai 2004 - L 3 B 129/03 KA), was zu einer Gesamtsumme von 76.800 EUR führt.
  • LSG Niedersachsen, 27.02.1991 - L 5 Ka 29/90

    Vertragsarzt; Krankenversicherung; Notdienstordnung; Arzt; Notdienst;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.08.2005 - L 3 KA 78/05
    Dies mag sich zwar nicht unmittelbar aus Artikel 12 Abs. 1 GG (ablehnend auch: Bayerisches LSG E-LSG Ka-002 unter Bezugnahme auf BSG SozR 2200 § 368n Nr. 2) oder aus der Notfalldienstordnung (vgl hierzu den für das Vertragsarztrecht früher zuständigen 5. Senat des LSG Niedersachsen im Urteil vom 27. Februar 1991 - L 5 Ka 29/90) ergeben.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.11.2011 - L 3 KA 87/11
    Im Umkehrschluss folgt hieraus in Verbindung mit der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung auch grundsätzlich das Recht des Vertragsarztes zur Teilnahme am Bereitschaftsdienst (vgl Beschluss des erkennenden Senats vom 11. August 2005 - L 3 KA 78/05 ER - juris).

    Für die Wertbestimmung des Hauptantrags war dabei davon auszugehen, dass bei einer Klage auf Teilnahme am Notdienst nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 11. August 2005 - L 3 KA 78/05 ER - juris; ebenso Streitwertkatalog für die Sozialgerichtsbarkeit, NZS 2009, 491, 495, Ziff IX 11.4) die sich hieraus ergebende Honorarsumme für zwei Jahre maßgeblich ist.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.08.2009 - L 3 KA 49/07

    Anordnung; Berechtigung; Berufsausübungsfreiheit; Berufsfreiheit; Eignung;

    Denn zur vertragsärztlichen Versorgung gehört nicht nur die ärztliche Behandlung während der Sprechstunden oder im Rahmen von Hausbesuchen, sondern auch die zu den sprechstundenfreien Zeiten, also im Rahmen von Notdiensten (§ 75 Abs. 1 Satz 2 SGB V; im Sinne einer Berechtigung zur Teilnahme am ärztlichen Notdienst vgl. auch BSG-Urteil vom 28. Januar 2009 - B 6 KA 61/07 R - juris - Rdnr. 29; Senatsbeschluss vom 11. August 2005 - L 3 KA 78/05 ER - juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.11.2005 - L 3 KA 11/04
    Dies würde voraussetzen, dass das Recht auf Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung nicht nur das Recht beinhaltet, sich an einem eingerichteten Notdienst zu beteiligen (vgl. hierzu Beschluss des Senats vom 11. August 2005 - L 3 KA 78/05 ER), sondern - darüber hinausgehend - auch das Recht des einzelnen Vertragsarztes zur Einrichtung eines fachärztlichen Notdienstes bzw. seinen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über einen Antrag auf Einrichtung eines fachärztlichen Notdienstes.
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